Chamäleon Garten
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Impressum
Chamäleons stehen im Anhang B des Washingtoner Artenschutzabkommens (WA II/Anhang B). Das bedeutet, dass sie nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind. Um Gefährdung durch Handel zu vermeiden, wird dieser international reguliert.
Beim Erwerb benötigt man Herkunftsnachweise. Außerdem sind die Tiere bei der zuständigen Behörde (meist untere Naturschutzbehörde) zu melden. Sollten Tiere versterben oder weiter gegeben werden, ist dies auch zu melden.