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| Chamäleons
stehen im Anhang B des Washingtoner Artenschutzabkommens (WA II/Anhang B).
Das bedeutet, dass sie nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind. Um
Gefährdung durch Handel zu vermeiden, wird dieser international
reguliert. |
| Beim Erwerb
benötigt man Herkunftsnachweise. Außerdem sind die Tiere bei der
zuständigen Behörde (meist untere Naturschutzbehörde) zu melden.
Sollten Tiere versterben oder weiter gegeben werden, ist dies auch zu
melden. |
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